Schulordnung für das Bildungszentrum Mettenhof

1. Grundsätze
1.1 Ziel dieser Schulordnung ist es, ein gutes Zusammenleben aller Schulen und aller Schü­le­­rinnen und Schüler im BZM zu erreichen und den Schulbetrieb zu re­geln. Dafür ist ein hohes Maß an Verständigungsbereitschaft, Toleranz und Rücksicht­nahme al­ler notwendig.
1.2 Von den Schülerinnen und Schülern wird erwartet, dass sie die im Schul­gebäude vorhandenen Sachwerte schonend und pfleglich behandeln. Bei mutwilligen Be­schädigungen ist Schadenersatz zu leisten.
1.3 Es ist nicht gestattet, unterrichtsfremde Gegenstände (z.B. Laserpointer, Messer oder andere Waffen) mitzubringen. Elektronische Geräte, insbesondere Handys, müssen auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude sowie während aller Schulveranstaltungen (z.B. Exkursionen, Wanderfahrten, Sportveranstaltungen) ausgeschaltet in der Tasche sein. Audio- und Videoaufzeichnungen sind verboten. Ausnahmen von dem Verbot bedürfen der ausdrücklichen Genehmigung durch Lehrer/-innen. Werden die Geräte entgegen den Vorschriften sichtbar genutzt, werden sie eingesammelt.
1.4 Lehrerinnen und Lehrer aller Schulen im BZM, die Hausmeister und die Sekretärinnen sowie das weitere Personal der Schulen sind allen Schülerinnen und Schülern gegenüber weisungsberechtigt.
1.5 Alle Schüler/innen führen immer einen Schülerausweis mit sich und zeigen ihn auf Verlangen vor.

2. Regelung des Schulbetriebs
2.1 Schulbesuch
Der regelmäßige Schulbesuch ist Pflicht. Ist eine Schülerin/ein Schüler durch Krankheit oder andere zwingende Gründe verhindert, so ist die Schule so schnell wie möglich, spätestens aber am 3. Tag zu benachrichtigen. Bei der Rückkehr hat die Schülerin/der Schüler außer­dem eine schriftliche Bescheinigung der Eltern vorzulegen, aus der Grund und Dauer des Schulversäumnisses hervorgehen (Sonderregelung für Volljährige).
2.2 Unterrichtsbeginn, Unterrichtsschluss und Fahrschüler
Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht. Sie betreten das Ge­bäude ab 7.40 Uhr. Bei späterem Unterrichtsbeginn kommen die Schülerinnen und Schüler erst während der Pause vor der entsprechenden Stunde in das Gebäude, damit Unterrichts­störungen vermieden werden.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit Ausweis und Schülerinnen und Schüler mit einer Son­der­genehmigung der Klassenlehrerin/des Klassenlehrers halten sich in den zuge­wiesenen Aufenthaltsräumen auf. Fahrschülerinnen und Fahrschüler dürfen morgens nur bis 7.30 Uhr ins Gebäude, später eintreffende Fahrschülerinnen und Fahrschüler betreten das Gebäude erst ab 7.40 Uhr. Alle Schülerinnen und Schüler haben nach Unterrichtsschluss das Schulgelände zügig zu verlassen.
2.3 Radfahrer und Motorisierte
Auf dem Schulgelände ist das Fahren mit Zweirädern nicht erlaubt. Fahrräder und moto­risierte Zweiräder werden auf den dafür vorgesehenen Standplätzen abgestellt. Schü­lerinnen und Schüler dürfen ihre Zweiräder am Schulnachmittag rechts des Haupteingangs Nord bei den Fahnenmasten, jedoch nicht unter dem Vorbau des Eingangs abstellen, damit ein eventueller Feuerwehr- oder Noteinsatz nicht behindert wird. Schülerinnen und Schüler, die mit dem Pkw zur Schule kommen oder gebracht werden, benutzen grundsätzlich den Park­platz neben den Turnhallen. Der Bereich zwischen der Mensa und dem Hauptgebäude ist dem Schülertransport der Lilli-Nielsen-Schule vorbehalten (und deshalb während der Pausen kein Aufenthaltsbereich für die Schüler/innen).
2.4 Verspätungen von Lehrkräften
Sollte eine Lehrerin/ein Lehrer nicht rechtzeitig zum Unterricht erscheinen, so erkundigt sich die Klassensprecherin/der Klassensprecher etwa fünf Minuten nach Stundenbeginn im Lehrerzimmer. Kann sie/er dort nichts erreichen, so meldet sie/er das Fehlen der Lehrkraft im zuständigen Sekretariat.

2.5 Pausenregelungen
Die unterschiedlichen Pausenregelungen der Schulen im BZM sind von allen Schülerinnen und Schülern zu beachten.
Der Aufenthalt in anderen Fluren (zum Beispiel in den Fachraumfluren im Erdgeschoss und in der Sporthalle) ist nicht gestattet.
Die jeweiligen Galeriebereiche der Schulen sind Ruhebereiche für ihre Schüler/innen.
2.6 Verhalten auf dem Schulgelände
  • Die Klassen sind für die Ordnung, die Sauberkeit und die Einrichtung in ihrem Bereich verantwortlich. Verschmutzungen in der Halle und auf dem gesamten Schulgelände sind zu unterlassen.
  • Fremdes Eigentum ist zu respektieren.
  • Das Rauchen und das Kaugummikauen sind auf dem Schulgelände verboten.
  • Das Fahren mit Inlinern, Skate-, Kickboards etc. ist in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
  • Das Klettern auf Bäume ist ebenfalls untersagt.
  • Auf den Schulhöfen darf nur mit kleinen, leichten Bällen gespielt werden. Ballspielen im Schulgebäude ist nicht erlaubt.
  • Die Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

2.7 Mensagebäude
Um das Essen nicht zu stören, darf in der Mensa und den angrenzenden Räumen nicht gelaufen und getobt werden; Das Betreten der Bühne in der Mensa ist untersagt.
An der Essensausgabe ordnen sich alle Essensteilnehmer in die Warteschlangen ein. Nach dem Essen gehen die Schülerinnen und Schüler wieder direkt in das Hauptgebäude.
2.8 Verhalten im Winter
Um Unfälle zu vermeiden, darf nicht mit Schneebällen geworfen werden. Es ist verboten, das Eis des Heidenberger Teichs zu betreten. Das Rutschen auf Schlitterbahnen ist wegen erhöhter Unfallgefahr ebenfalls untersagt.
2.9 Verlassen des Schulgeländes
Während der Schulzeit dürfen die Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. In begründeten Ausnahmefällen ist die Erlaubnis einer Lehrkraft einzuholen.
2.10 Unterrichtsschluss
Nach Beendigung des Unterrichts ist dafür zu sorgen, dass die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgefahren, Kurs- und Klassenräume sauber und ab­ge­schlossen sind und das Licht ausgeschaltet ist.
Nach Schulschluss gehen alle Schülerinnen und Schüler auf dem kürzesten und sichersten Weg nach Hause, da sonst der Unfallversicherungsschutz erlischt.

Pausenregelung für das Thor-Heyerdahl-Gymnasium
In den Fünf-Minuten-Pausen nach der ersten, dritten und fünften Stunde bleiben alle Schülerinnen/Schüler in den Klassenräumen bzw. im Flurbereich vor den Klassenräumen.
In den Zwanzig-Minuten-Pausen verlassen alle Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 die Klassenräume. Der Klassenraum wird von der Lehrkraft verschlossen, die darin zuletzt unterrichtet hat. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 gehen in den Pausenbereich und am Pausenende von dort wieder zügig zurück zum Unterricht.
Schülerinnen und Schüler, die in den Pausen das Broc und die Toiletten besuchen, dürfen sich anschließend in dem mit Tischen und Bänken versehenen Teil der Galerie vor dem Broc aufhalten. Allerdings dürfen sich hier nicht wesentlich mehr Schüler/innen aufhalten, als es Sitzplätze gibt.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 10 bis 13 dürfen sich während der Zwanzig-Minuten-Pausen im 2. Obergeschoss aufhalten. Während der Freistunden steht ihnen neben den üblichen Aufenthaltsräumen auch der Arbeitsbereich vor dem Broc zur Verfügung. Andere Teile des Gebäudes (NaWi-Bereich, Kunst- und Musikbereich, Süd- und Westflügel) dürfen weder in den Pausen noch während der Freistunden zum Aufenthalt genutzt werden. Als Pausenbereiche gelten der Bereich vor dem Broc, die Halle und der südliche Hofraum in den Fluchtlinien des Ge­bäudes bis zum Asphaltweg.

Sustainability - Erasmus+ 2020

Erasmus + is an EU programme (2020-2022) which gives you the opportunity to work on sustainable issues with students from other countries: Greece (zero-waste consumption), Italy (plastic ocean), Spain (zero-waste products), France (responsible consumption). Our issues are fairtrade, sustainable fashion and upcycling. Are you interested? Take a look here:

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Thor-Heyerdahl-Gymnasium
im Bildungszentrum Mettenhof

Vaasastraße 43, 24109 Kiel

Tel.: 0431 - 5377003
Fax: 0431 - 5377063

Mail: thor-heyerdahl-gymnasium.kiel@schule.landsh.de
Web: www.thg-kiel.net

Mo. – Do.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 15.00 Uhr
Fr.: 7.30 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 14.00 Uhr
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