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(1) Die Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben die Aufgabe, die Schülervertretungen bei ihrer Tätigkeit zu beraten und zu unterstützen und bei Unstimmigkeiten und Konfliktfällen zwischen der Schülervertretung und der Schule oder der Schulaufsichtsbehörde zu vermitteln.
(2) Die Schülervertretung in der Schule kann eine Verbindungslehrerin oder einen Verbindungslehrer wählen. Wählbar sind nur Lehrkräfte mit der Befähigung für ein Lehramt. Die Wahl der Verbindungslehrerin oder des Verbindungslehrers erfolgt zu Beginn des Schuljahres für die Dauer von zwei Schuljahren. Sie oder er bleibt bis zur Neuwahl im Amt. Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer kann beratend an den Klassenkonferenzen und den Fachkonferenzen teilnehmen; ausgenommen sind Zeugnis- oder Versetzungskonferenzen nach § 65 Abs. 4 und § 97. (...)
(3) Verbindungslehrerinnen und Verbindungslehrer haben das Recht, an den Sitzungen der Schülervertretungen teilzunehmen und sind nach Weisung der Schulleiterinnen oder der Schulleiter zur Aufsichtsführung bei Veranstaltungen der Schülervertretungen verpflichtet. (...)
(4) Die Verbindungslehrerin oder der Verbindungslehrer einer Schule kann mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Stimmberechtigten der Schülervertretung abberufen werden. (…)
Einige Betätigungsfelder von SV und Verbindungslehrer der letzten Jahre am Thor-Heyerdahl-Gymnasium:
- regelmäßige Treffen mit der Schulleitung ungefähr im 2-Wochen-Turnus
- Neugestaltung der Handynutzungsordnung
- Fußballturnier
- Zusammenarbeit mit der LEG
- Vollversammlungen der SV
- Arbeit in der Landesschülerverwaltung
- Mitarbeit beim Projekt „Schüler helfen Leben”
- Arbeit am Statut der SV
Was ist eigentlich die SV ? Kurz gesagt die Vertretung der Schülerschaft, bestehend aus den Schülersprechern, die von allen Schülerinnen und Schülern für ein Jahr gewählt werden, und den Klassensprecherinnen und Klassensprechern sowie dem SV-Präsidenten. So ist es jedenfalls am THG. Während der ersten SV-Vollversammlung werden zudem die Abgesandten für die Schulkonferenz gewählt.
Die Schulkonferenz tritt ungefähr zwei Mal im Jahr zusammen und stimmt beispielsweise über die Handynutzungsordnung oder einen anderen Stundenrhythmus (60 Minuten) ab. In der Schulkonferenz haben Lehrer, Schüler und Eltern jeweils 1/3 der Stimmen.